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Verkehr in der Schweiz

Sziveri Lajos · 6. Juli 2025
Verkehr in der Schweiz

In Zürich darf man bereits mit 17 Jahren Auto fahren – aber nur mit Begleitperson

In der Schweiz – also auch in Zürich – ist das Fahren mit Lernfahrausweis und „L“-Plakette ab 17 Jahren erlaubt – jedoch nur mit Begleitperson (Begleitetes Fahren).

Der Lernfahrausweis („L-Ausweis“) kann ab dem 17. Lebensjahr beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Absolvierter Nothelferkurs,

  • bestandener Sehtest,

  • erfolgreich abgelegte Theorieprüfung.

📚 Weitere Informationen:
fahrschule.ch
zurich.ch
de.wikipedia.org

Fahrten dürfen nur in Begleitung einer Person durchgeführt werden, die:

  • mindestens 23 Jahre alt ist,

  • seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines vollständigen Führerausweises ist (nicht in Probezeit),

  • sich in unmittelbarer Nähe befindet (z. B. um die Handbremse zu betätigen),

  • und absolut nüchtern fährt.

Während der Lernfahrten ist das „L“-Schild Pflicht, und das Fahren ist ausschließlich innerhalb der Schweiz erlaubt.

📌 Zusätzliche Quellen:
in-town.ch
de.wikipedia.org
zurich.ch


Zusammenfassung

  • Alter: 17 Jahre – Lernfahrausweis kann beantragt werden.

  • Ausweis: Fahren mit „L“-Plakette.

  • Begleitperson: ≥ 23 Jahre, ≥ 3 Jahre vollständiger Führerausweis, nicht auf Probe, Handbremse griffbereit.

  • Wo: ausschliesslich innerhalb der Schweiz.

Wenn du in Zürich wohnst und alle Bedingungen erfüllst, kannst du bereits mit 17 Jahren begleitet fahren.
ℹ️ Bei Fragen zu Prüfungen, Versicherung oder Fahrzeugwahl – kontaktiere uns gern! contact@swisstvinfo.ch

Schlagwörter:

  • Schweiz
  • Autofahren
  • 17 Jahre
  • L-Plakette
  • Lernfahrausweis
  • Zürich
  • Begleitperson
  • Führerschein

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