In Zürich darf man bereits mit 17 Jahren Auto fahren – aber nur mit Begleitperson
In der Schweiz – also auch in Zürich – ist das Fahren mit Lernfahrausweis und „L“-Plakette ab 17 Jahren erlaubt – jedoch nur mit Begleitperson (Begleitetes Fahren).
Der Lernfahrausweis („L-Ausweis“) kann ab dem 17. Lebensjahr beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
📚 Weitere Informationen:
fahrschule.ch
zurich.ch
de.wikipedia.org
Fahrten dürfen nur in Begleitung einer Person durchgeführt werden, die:
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mindestens 23 Jahre alt ist,
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seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines vollständigen Führerausweises ist (nicht in Probezeit),
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sich in unmittelbarer Nähe befindet (z. B. um die Handbremse zu betätigen),
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und absolut nüchtern fährt.
Während der Lernfahrten ist das „L“-Schild Pflicht, und das Fahren ist ausschließlich innerhalb der Schweiz erlaubt.
📌 Zusätzliche Quellen:
in-town.ch
de.wikipedia.org
zurich.ch
Zusammenfassung
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Alter: 17 Jahre – Lernfahrausweis kann beantragt werden.
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Ausweis: Fahren mit „L“-Plakette.
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Begleitperson: ≥ 23 Jahre, ≥ 3 Jahre vollständiger Führerausweis, nicht auf Probe, Handbremse griffbereit.
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Wo: ausschliesslich innerhalb der Schweiz.
Wenn du in Zürich wohnst und alle Bedingungen erfüllst, kannst du bereits mit 17 Jahren begleitet fahren.
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