Der Familiennachzug ermöglicht es Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, nahe Familienangehörige in die Schweiz zu holen. Diese Regel gilt sowohl für Schweizer Staatsangehörige als auch für Ausländer, mit spezifischen Bedingungen.
Wer kann den Antrag stellen?
Welche Familienmitglieder können nachziehen?
Wichtige Voraussetzungen:
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Nachweis über familiäre Beziehung (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunde)
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Geeigneter Wohnraum für die Familie
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Ausreichendes Einkommen (z. B. Arbeitsvertrag)
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Integrationsfähigkeit (z. B. Sprachkenntnisse, Lernbereitschaft)
Wann ist der Antrag einzureichen?
Wo wird der Antrag gestellt?
Wie lange dauert es?