Wenn Sie in der Schweiz leben oder bleiben möchten, ist es wichtig, den Unterschied zwischen einem Visum und einer Aufenthaltsbewilligung zu verstehen. Ein Visum erlaubt die Einreise, während eine Bewilligung einen längeren Aufenthalt ermöglicht.
1. Wer braucht ein Visum?
Bürger aus Nicht-EU/EFTA-Staaten benötigen in der Regel ein Visum. EU/EFTA-Bürger brauchen kein Visum, müssen sich aber bei Aufenthalten über 90 Tagen registrieren.
2. Arten von Aufenthaltstiteln:
- L-Bewilligung: Kurzaufenthalt (meist für saisonale oder begrenzte Arbeit)
- B-Bewilligung: Erstaufenthalt (gültig für 1 Jahr, verlängerbar)
- C-Bewilligung: Niederlassungsbewilligung (nach 5–10 Jahren legalem Aufenthalt)
3. Wie bewerben?
- Beantragen Sie das Visum bei der Schweizer Botschaft Ihres Landes
- Erforderlich: Reisepass, Arbeits-/Studienvertrag, finanzielle Nachweise, Krankenversicherung
- Nach der Ankunft: Innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden
4. Wichtige Tipps:
- Frühzeitig beantragen – die Bearbeitung kann Wochen dauern
- Dokumente bereithalten: Pass, Versicherung, Mietvertrag
- Lernen Sie die Landessprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) – das hilft sehr!
Bleiben Sie informiert und beachten Sie die schweizerischen Vorschriften.
Mehr Tipps: www.swisstvinfo.ch